Hygiene-Konzept vorgestellt
Maßnahmen entsprechend der Eindämmungsverordnung
Um die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln umzusetzen, sind vom Veranstalter und den Organisatoren folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Zuschauerbereich
– optische Kennzeichnung der Aufenthaltsbereiche für die Zuschauer unter Berücksichtigung des 1,5 Meter Mindestabstandes
– farbige Markierungen für den Mindestabstand auf dem Gehweg (Kegeldamm)
– gut sichtbare Aushänge mit den entsprechenden Hinweisen und Informationen über die geltenden Maßnahmen und Vorschriften
2. Versorgungsstände
– vor den Versorgungsständen werden auf dem Boden ebenfalls farbige Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter angebracht
– „Einbahnstraßen“-System vor dem Verkaufsständen (getrennte Zu- und Abgänge)
– Aushänge mit den entsprechenden Hinweisen an den Ständen
– für das Verkaufspersonal an den Verpflegungsständen gilt Maskenpflicht
– für die Besucher gilt ebenfalls beim Kauf an den Verpflegungsständen Maskenpflicht
3. Moderation
– der Moderator weist regelmäßig auf die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln hin
4. Toiletten
– aufgestellt werden 2 mobile Toiletten, diese werden regelmäßig gesäubert und desinfiziert
5. Weitere Maßnahmen
– an ausgewählten Standorten wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt (z.B. Fahrerlager, Org-Büro)
– der Veranstalter hält auch Masken bereit
– bei Seifenkisten, die von mehreren Fahrern genutzt werden, erfolgt beim Wechsel die Desinfektion von Lenkrad, Sitz und Bremse