Reglement

Reglement für das „5. Forster Seifenkistenrennen“

1. Termin

05. September 2026

2. Ort
Kegeldamm / Höhe Max-Fritz-Hammer-Straße, 03149 Forst (Lausitz)

3. Veranstalter

Interessengemeinschaft Forster Seifenkistenrennen
André Doering, Heike Winkelmann, Tobias Müller, Hänsel Echo Verlag, Günter Andreck in Kooperation mit dem „Bündnis Noßdorf – Tradition und Zukunft e.V.“ und dem Stadtteilmanagement Forst (Lausitz)

4. Rennleitung

Günter Andreck
Andre Doering

5. Teilnehmer/-innen

Fahrerinnen und Fahrer ab 6 Jahre, welche dieses Reglement anerkennen. Kinder bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer mit einer Vollmacht ausgestatteten volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen.

6. Zeitplan (vorläufig)

8:00 – 9:30 Uhr Anmeldung, Technische Abnahme der Seifenkisten
10:00 Uhr Begrüßung der Fahrer und Teams
anschließend bis 10:30 Uhr Trainingsläufe
10.30 Uhr offizielle Eröffnung des 5. Forster Seifenkistenrennens
anschließend bis 13:00 Uhr 3 Wertungsläufe, Rahmenprogramm
15:00 Uhr Siegerehrung

Die Rennleitung behält sich vor den Zeitplan zu ändern, wenn die Umstände es erfordern.

7. Klasseneinteilung

Stichtag für die Altersklasse, in der ein Kind startet, ist das Alter des Kindes am 31. Dezember 2026. Für Kinder im Alter von 6 Jahren zählt das Alter am Renntag.

Klasse Bezeichnung
1 – Einsitzer 6 – 9 Jahre
2 – Einsitzer 10 – 13 Jahre
3. – Einsitzer 14 – 17 Jahre
4 – Einsitzer ab 18 Jahre
5 – Gaudi-Klasse ab 6 Jahre (ohne Limit)

Die Rennleitung kann Klassen zusammenlegen oder mangels Beteiligung streichen. Bereits angemeldeten Seifenkisten weist die Rennleitung anderen Klassen zu. Die mit der Teilnahmemeldung angegebene Klasse kann nur von der Rennleitung geändert werden.

8. Teams

Jeder angemeldete Fahrer darf nur mit einer Seifenkiste an den Start gehen und bildet mit seinen Helfern und Unterstützern ein Team. Jedes Team kann eine oder mehrere Seifenkisten an den Start bringen. Jede Seifenkiste darf von maximal 4 Piloten entsprechend der Klasseneinteilung genutzt werden. Ein Mehrfach-Start eines Piloten unterschiedlichen Seifenkisten ist mit Ausnahme der Gaudi-Klasse nicht erlaubt.

9. Fahrzeuge

Die Seifenkisten müssen mindestens 3 Räder haben. Notwendig sind eine funktionierende Lenkung und Bremsen. Bei voller Bremskraft dürfen sich die Räder beim Bewegen des Fahrzeuges mit Muskelkraft nicht mehr drehen. Eine sogenannte „Stempelbremse“ ist gestattet.

Verbindungen der Achsen, der Lenkung und der Bremsen sind gegen unbeabsichtigtes beziehungsweise zufälliges Lösen zu sichern. Hierzu können selbstsichernde Muttern, Kontermuttern, Splinte oder ähnliches verwendet werden.

Empfohlen wird das Anbringen einer Öse (vorn und hinten) zum Hochziehen der Seifenkisten auf der Rennstrecke (vom Fahrerlager zum Startbereich). Eingesetzt wird dafür wieder ein Rasentraktor.

Die Zuladung von Zusatzgewichten ist untersagt.

Bei der Gaudi-Klasse sind Abweichungen der Fahrzeughöhe zulässig, wenn dadurch der Schwerpunkt des Fahrzeuges nicht nachteilig beeinflusst wird.

10. Teilnahmemeldung und Anmeldung am Renntag

Die Teilnahmemeldung soll bis zum 28. August 2026 per E-Mail: info@seifenkistenrennen.de oder Online-Meldung (www.forster-seifenkistenrennen.de) erfolgen. Spätere Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.

Die Rennleitung kann die Zahl der teilnehmenden Seifenkisten für das gesamte Rennen oder für einzelne Klassen begrenzen.

Die Anmeldungen sind nur in Verbindung mit der unterzeichneten Haftungsausschlusserklärung gültig. Nicht angemeldete Personen haben keine Starterlaubnis.

Die Fahrer melden sich am Renntag bitte sofort nach Ankunft im Startbereich bei der Rennleitung und zur technischen Abnahme an. Die Anmeldung schließt am Sonnabend, dem 05. September 2026, um 09:30 Uhr. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

11. Startgebühr

Die Startgebühr beträgt 8,00 Euro pro teilnehmendem Starter. Sie ist am Renntag im Meldebüro zu entrichten.

12. Versicherung

Für die Dauer der Rennveranstaltung wird vom Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ansprüche, die über die Leistungen der Versicherungsgesellschaft hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Mit der Abgabe der Teilnahmemeldung verzichten alle Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigte auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, Ausrichter oder gegen juristische oder natürliche Personen, die mit der Veranstaltung in irgendeinen Zusammenhang stehen. Hierzu ist von jedem Teilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten eine Haftungsausschlusserklärung (Haftungsverzicht) auszufüllen und zu unterzeichnen. Jeder Fahrer nimmt auf eigene Gefahr teil.

Fahrzeuge der Teilnehmer genießen keinen Schutz durch die Veranstalterversicherung und unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Besitzer.

Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit der Abgabe der Teilnahmemeldung und der Haftungsausschlusserklärung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

13. Streitfälle

In Streitfällen entscheidet die Rennleitung endgültig. Die Rennleitung ist berechtigt, jedes illoyale, unkorrekte oder betrügerische Verhalten eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin zu ahnden, wobei jede mögliche Strafe bis zur Disqualifikation ausgesprochen werden kann.

14. Bekleidung

Folgende Bekleidung ist Vorschrift und für alle Klassen bindend:
• lange (kniebedeckende) Beinbekleidung,
• Oberbekleidung, welche die Arme vollständig bedeckt,
• festes knöchelhohes Schuhwerk,
• zugelassener Schutzhelm / Fahrrad-Schutzhelm,
• stabile Handschuhe, welche die Finger und das Handgelenk vollständig umschließen, werden empfohlen
• es wird empfohlen, an Ellbogen und Kniegelenken Protektoren zu tragen.

15. Technische Abnahme

Ohne technische Abnahme ist ein Start nicht möglich. Die technische Abnahme wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr im Startbereich durchgeführt. Außerhalb dieser Zeit ist eine technische Abnahme nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparaturen möglich. Die technischen Kommissare sind aber zu jeder Zeit berechtigt, bei festgestellten technischen Veränderungen den oder die Teilnehmer zu einer Korrektur aufzufordern. Ist die Korrektur innerhalb der festgesetzten Zeit nicht möglich, wird das Fahrzeug entsprechend aus der Wertung genommen.

Fahrzeuge, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden zum Rennen nicht zugelassen.

Die Teams stellen die Fahrzeuge so zur technischen Abnahme vor, wie sie am Rennen teilnehmen. Dazu gehört auch das Tragen der geforderten Bekleidung durch die Teilnehmer. Das Anbringen der vom Org-Büro ausgehändigten Startnummer gilt als Zulassung zum Rennen.

Die technischen Kommissare sind berechtigt, jederzeit Kontrollen an den Seifenkisten durchzuführen. Die Entscheidung der technischen Kommissare ist endgültig.

Die technischen Kommissare werden am Renntag namentlich bekannt gegeben

16. Startnummern

Die Startnummern werden von der Rennleitung in der Reihenfolge der Teilnahmemeldung je Klasse fortlaufend vergeben. Die Startnummern-Ausgabe erfolgt bei der Anmeldung der Teilnehmer am Renntag. Die Startnummern sind vorn oder links am Fahrzeug so anzubringen, dass sie deutlich zu sehen sind. Ältere Startnummern sind zu entfernen oder abzudecken, um Irrtümer zu vermeiden.

17. Startfestlegungen

Klassen 1 bis 5
Mit Umlegen der Startklappe beziehungsweise auf ein Startzeichen setzt sich das Fahrzeug nur durch eigene Kraft in Bewegung. Ein Anschieben oder Abstoßen beim Start ist nicht gestattet.

Gaudi-Klasse
Auf ein Startzeichen setzt sich das Fahrzeug allein oder mit Unterstützung einer Anschiebe-mannschaft in Bewegung. Die Anschiebemannschaft darf die Seifenkiste nur an der Startlinie in Bewegung versetzen. Dann muss sich das Fahrzeug durch eigene Schwerkraft bewegen.

Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig nach Aufruf am Start zu erscheinen. Ein Nachstart ist spätestens am Ende der gleichen Klasse und nur in Absprache mit dem Startpersonal möglich. Der Rücktransport erfolgt per Schlepp vom Fahrerlager im Zielbereich aus, nachdem alle Seifenkisten einer Startgruppe gestartet sind.

18. Flaggensignale der Streckenposten

Rote Flagge sofort anhalten, rechts heranfahren

Grüne Flagge die Strecke ist frei, eine eventuelle Behinderung ist aufgehoben, der Start kann fortgesetzt werden

Die Freigabe der Strecke (grünes Flaggensignal) erfolgt nur nach Anweisung der Rennleitung. Bei Nichtbeachten des Flaggensignals erfolgt die Streichung des einzelnen Laufs für das jeweilige Fahrzeug. Die Flaggensignale der Streckenposten gelten ausschließlich für die Pilotinnen und Piloten.

19. Rennstrecke

Die Strecke führt vom Kegeldamm auf einer abfälligen Bahn in Richtung Oder-Neiße-Radweg.

Gestartet wird ohne Rampe, da das Gefälle ausreicht. Servicefahrzeuge dürfen nicht mit an die Strecke gebracht werden. Zulassung zum Befahren der Rennstrecke haben nur die Rennleitung sowie der Rettungsdienst. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Rennleitung.

20. Reparaturen

Reparaturen sind grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch keine Verzögerung des Rennens stattfindet. Der Fahrer hat pünktlich wieder am Start zu erscheinen. Nach erfolgter Reparatur ist das Fahrzeug der technischen Abnahme erneut vorzustellen.

21. Weitenmessung und Wertung

Die Weitenmessung erfolgt händisch durch Kampfrichter. Die Strecke wird dazu in einzelne Sektoren eingeteilt.

Gewertet wird die zurückgelegte Strecke an dem Punkt, an dem die Bugspitze der Seifenkiste nach dem Ausrollen zum Anhalten kommt. Ein nachträgliches Rütteln oder der Versuch, durch Hin- und Her-Bewegungen des Körpers noch etwas Strecke zurückzulegen, ist nicht erlaubt und wird mit 3 Straf-Metern geahndet, die von der erzielten Weite abgezogen werden.

Das Messergebnis wird auf den nächsten zurückliegenden halben Meter gerechnet.
Beispiel 1: gemessene Weite 126,48 Meter – gewertet 126 Meter
Beispiel 2: gemessene Weite 98,80 Meter – gewertet 98,5 Meter

Gefahren wird in 3 Läufen, in denen jeweils die am weitesten zurückgelegte Strecke gemessen wird. Die Platzierung je Lauf ergibt sich aus der Reihenfolge der erzielten Weiten. Die Platzierung entspricht der Punktzahl.
Beispiel: 1. Platz 78 Meter = 1 Punkt
2. Platz 77 Meter = 2 Punkte
3. Platz 68 Meter = 3 Punkte

Durch die Addition der in allen Läufen erzielten Punkte ergibt sich der Endstand, wobei der Fahrer mit der geringsten Punktzahl der Sieger des 5. Forster Seifenkisten-Rennens ist. Bei Punktgleichheit eines oder mehrerer Fahrer entscheidet die in einem der drei Läufe weiter zurückgelegte Strecke über die Platzierung. Ergibt sich auch hier ein Gleichstand, erfolgt ein Stechen.

Die Wertung der „Schönsten Seifenkiste“ erfolgt durch eine Jury unter Einbeziehung des Publikums. Die Zusammensetzung der Jury wird noch bekanntgegeben.

22. Proteste

Unabhängig von offiziellen Protesten nimmt die Rennleitung gern Hinweise zu allen Belangen der Veranstaltung entgegen.

Ein Protest gegen die Weitenmessung ist nicht möglich. Sonstige Proteste sind innerhalb von 30 Minuten nach dem Ende des jeweiligen Laufes der Klasse zulässig und schriftlich bei gleichzeitiger Hinterlegung einer Kaution von 50,- € bei der Rennleitung einzulegen. Wird dem Protest stattgegeben, erhält das jeweilige Team die gezahlte Kaution zurück. Wird dem Protest nicht stattgegeben, fällt die Kaution dem Veranstalter zu.

23. Aushang

Änderungen des Reglements sowie sonstige wichtige Informationen werden durch Lautsprecher-ansagen bekannt gegeben. Die Ergebnislisten werden im Internet veröffentlicht. Mitteilungen und Zeitlisten sind in deutscher Sprache verfasst.

24. Alkohol/Drogen

Fahrer, welche unter Alkoholeinfluss / Drogeneinfluss stehen, werden vom Renngeschehen ausgeschlossen. Die Sicherheit der Teilnehmenden, Zuschauer sowie der Helfer hat Vorrang.

25. Preise

Die ersten bis dritten Plätze der einzelnen Klassen erhalten Pokale. Jeder Teilnehmende erhält eine Urkunde sowie eine Teilnehmermedaille.

26. Sonstiges

Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Teil dieses Reglements werden. Alle mit der Unterstützung eines Teilnehmers befassten Personen sind den Anordnungen des Veranstalters unterworfen.

Jede und seine gesetzlichen Vertreter erkennen die Bestimmungen dieses Reglements durch die Unterschrift auf dem Haftungsausschlusserklärungsformular als bindend an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir wünschen allen Teams und Teilnehmenden viel Spaß und Erfolg beim „5. Forster Seifenkistenrennen“ 2026.