Reglement
1. Datum
02. September 2023
2. Ort
03149 Forst (Lausitz)
Kegeldamm / Höhe Max-Fritz-Hammer-Str.
3. Veranstalter
Wir haben Kultur!
Veranstaltungsagentur Thoralf Haß
in Zusammenarbeit mit dem „Bündnis Noßdorf – Tradition und Zukunft e.V.“ und NIX e.V.
4. Rennleitung
– Thoralf Haß
– Günter Andreck
5. Teilnehmer
Fahrerinnen und Fahrer ab 6 Jahre, welche dieses Reglement anerkennen.
Kinder bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten oder einer mit einer Vollmacht ausgestatteten volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen.
6. Zeitplan (vorläufig)
8:00 Uhr – 9:30 Uhr Anmeldung, Technische Abnahme
10:00 Uhr Begrüßung der Fahrer und Teams an der Rennstrecke
10:15 Uhr – 10:30 Uhr Trainingsläufe
10:30 – 13:00 Uhr 1. und 2. Wertungslauf, Rahmenprogramm
14:00 Uhr Siegerehrung und Verabschiedung
Die Rennleitung kann den Zeitplan ändern, wenn die Umstände es erfordern.
7. Klasseneinteilung
Stichtag für die Altersklasse, in der ein Kind startet, ist das Alter des Kindes am 31. Dezember 2023. Für Kinder im Alter von 6 Jahren zählt das Alter am Renntag.
Klasse Bezeichnung
1 Einsitzer 6 – 9 Jahre
2 Einsitzer 10 – 13 Jahre
3 Einsitzer 14 – 17 Jahre
4 Einsitzer ab 18 Jahre
5 Design-Klasse / Gaudi-Klasse ohne Limit
Die Rennleitung kann Klassen zusammenzulegen oder mangels Beteiligung ganz streichen. Bereits angemeldeten Seifenkisten weist die Rennleitung anderen Klassen zu.
Die mit der Teilnahmemeldung angegebene Klasse kann nur von der Rennleitung geändert werden.
8. Fahrer / Teams
Jeder angemeldete Fahrer darf nur mit einer Seifenkiste an den Start gehen und bildet mit seinen Helfern und Unterstützern ein Team. Jedes Team kann eine oder mehrere Seifenkisten an den Start bringen. Jede Seifenkiste darf von maximal 2 Piloten entsprechend der Klasseneinteilung genutzt werden. Ein Mehrfach-Start eines Piloten in unterschiedlichen Seifenkisten ist mit Ausnahme der Gaudi-Klasse nicht erlaubt.
9. Fahrzeuge
Die Seifenkisten müssen mindestens 3 Räder haben. Notwendig sind eine funktionierende Lenkung und Bremsen. Bei voller Bremskraft dürfen sich die Räder beim Bewegen des Fahrzeuges mit Muskelkraft nicht mehr drehen. Eine sogenannte „Stempelbremse“ ist gestattet.
Verbindungen der Achsen, der Lenkung und der Bremsen sind gegen unbeabsichtigtes beziehungsweise zufälliges Lösen zu sichern. Hierzu können selbstsichernde Muttern, Kontermuttern, Splinte oder ähnliches verwendet werden.
Seifenkisten mit einem Gewicht über 100 kg (ohne Besatzung) müssen vorn und hinten über eine stabile Zugöse verfügen. Die Karosserie kann geschlossen sein, muss aber vom Piloten / der Pilotin selbst zu öffnen und zu schließen sein.
Fahrzeuge, die auf Grund ihres Erscheinungsbildes vermuten lassen, dass sie den Belastungen des Rennens nicht standhalten, können vom Start ausgeschlossen werden, auch wenn die anderen technischen Bedingungen erfüllt sind.
Die Maximalmaße betragen:
Länge 300 cm,
Breite 120 cm,
Höhe 100 cm,
Die Zuladung von Zusatzgewichten ist untersagt.
Bei der Design- / Gaudi-Klasse sind Abweichungen der Fahrzeughöhe zulässig, wenn dadurch der Schwerpunkt des Fahrzeuges nicht nachteilig beeinflusst wird.
10. Teilnahmemeldung und Anmeldung am Renntag
Die Teilnahmemeldung soll bis zum 30. August 2023 beim Veranstalter per E-Mail, Online-Meldung oder per Postsendung erfolgen. Spätere Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
Die Rennleitung kann die Zahl der teilnehmenden Seifenkisten für das gesamte Rennen oder für einzelne Klassen begrenzen.
Die Anmeldungen sind nur in Verbindung mit der unterzeichneten Haftungsausschlusserklärung gültig. Nicht angemeldete Personen haben keine Starterlaubnis.
Die Fahrer melden sich am Renntag bitte sofort nach Ankunft am Start (Fahrerlager) bei der Rennleitung und zur technischen Abnahme an. Die Anmeldung schließt am Sonnabend, dem 27. August 2022, um 09:30 Uhr. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
11. Startgebühr
Die Startgebühr beträgt 10,00 Euro pro teilnehmende Seifenkiste und ist am Renntag im Meldebüro zu entrichten.
12. Versicherung
Für die Dauer der Rennveranstaltung wird vom Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ansprüche, die über die Leistungen der Versicherungsgesellschaft hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Mit der Abgabe der Teilnahmemeldung verzichten alle Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigte auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, Ausrichter oder gegen juristische oder natürliche Personen, die mit der Veranstaltung in irgendeinen Zusammenhang stehen. Hierzu ist von jedem Teilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten eine Haftungsausschlusserklärung (Haftungsverzicht) auszufüllen und zu unterzeichnen. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil.
Servicefahrzeuge der Teilnehmer genießen keinen Schutz durch die Veranstalterversicherung und unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Halter und Fahrer.
Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit der Abgabe der Teilnahmemeldung und der Haftungsausschlusserklärung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
13. Streitfälle
In Streitfällen entscheidet die Rennleitung endgültig.
Die Rennleitung ist berechtigt, jedes illoyale, unkorrekte oder betrügerische Verhalten eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin zu ahnden, wobei jede mögliche Strafe bis zur Disqualifikation ausgesprochen werden kann.
14. Bekleidung
Folgende Bekleidung ist Vorschrift und für alle Klassen bindend:
◆ lange (kniebedeckende) Beinbekleidung,
◆ Oberbekleidung, welche die Arme vollständig bedeckt,
◆ festes knöchelhoches Schuhwerk,
◆ zugelassener Schutzhelm / Fahrrad-Schutzhelm
◆ stabile Handschuhe, welche die Finger und das Handgelenk vollständig umschließen (Handschuhe für die Gaudi-Klasse).
Es wird empfohlen, an Ellbogen und Kniegelenken Protektoren zu tragen.
15. Technische Abnahme
Ohne technische Abnahme ist ein Start nicht möglich. Die technische Abnahme wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr am Start durchgeführt. Außerhalb dieser Zeit ist eine technische Abnahme nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparaturen möglich. Die technischen Kommissare sind aber zu jeder Zeit berechtigt, bei festgestellten technischen Veränderungen den oder die Teilnehmer/in zu einer Korrektur aufzufordern. Ist die Korrektur innerhalb der festgesetzten Zeit nicht möglich, wird das Fahrzeug entsprechend aus der Wertung genommen.
Fahrzeuge, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden zum Rennen nicht zugelassen.
Die Teams stellen die Fahrzeuge so zur technischen Abnahme vor, wie sie am Rennen teilnehmen. Dazu gehört auch das Tragen der geforderten Bekleidung durch die Teilnehmer. Das Anbringen des Abnahmeaufklebers (Startnummer) gilt als Zulassung zum Rennen. Die Startnummern werden durch die technischen Kommissare signiert.
Die technischen Kommissare sind berechtigt, jederzeit Kontrollen an den Seifenkisten durchzuführen. Die Entscheidung der technischen Kommissare ist endgültig.
16. Technische Kommissare
werden am Renntag bekannt gegeben.
17. Startnummern
Die Startnummern werden von der Rennleitung in der Reihenfolge der Teilnahmemeldung je Klasse fortlaufend vergeben. Die Startnummern-Ausgabe erfolgt bei der Anmeldung der Teilnehmer am Renntag. Die Startnummern sind vorn oder links am Fahrzeug so anzubringen, dass sie deutlich zu sehen sind.
Starten mehrere Teilnehmer in einer Seifenkiste, sind alle zugeteilten Startnummern anzubringen.
Ältere Startnummern sind zu entfernen oder abzudecken um Irrtümer zu vermeiden.
18 Startfestlegungen
Klassen 1 bis 5:
Mit umlegen der Startklappe beziehungsweise auf ein Startzeichen setzt sich das Fahrzeug nur durch eigene Kraft in Bewegung. Ein Anschieben oder Abstoßen beim Start durch Teilnehmer ist nicht gestattet.
Design- / Gaudi-Klasse
Auf ein Startzeichen setzt sich das Fahrzeug allein oder mit Unterstützung einer Anschiebemannschaft in Bewegung. Hierzu ist vor der Startlinie ein Anschiebereich mit einer Länge von 20 m gekennzeichnet. Die Anschiebemannschaft darf die Seifenkiste nur bis Ende des Anschiebebereiches in Bewegung versetzen. Nach dem Ende des Anschiebebereiches muss sich das Fahrzeug durch eigene Schwerkraft bewegen.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig nach Aufruf durch den Starter am Start zu erscheinen. Ein Nachstart ist spätestens am Ende der gleichen Klasse und nur in Absprache mit dem Startpersonal möglich.
Der Rücktransport erfolgt per Schlepp, nachdem alle Fahrer einer Startgruppe gestartet sind.
19. Flaggensignale der Streckenposten
Rote Flagge
Sofort anhalten, rechts heranfahren
Grüne Flagge
Die Strecke ist frei.
Eine eventuelle Behinderung ist aufgehoben.
Der Start kann fortgesetzt werden.
Die Freigabe der Strecke (grünes Flaggensignal) erfolgt nur nach Anweisung der Rennleitung. Bei Nichtbeachten des Flaggensignals erfolgt die Streichung des einzelnen Laufs für das jeweilige Fahrzeug.
Die Flaggensignale der Streckenposten gelten ausschließlich für die Pilotinnen und Piloten.
20. Rennstrecke und Fahrerlager
Die Strecke führt vom Kegeldamm auf einer abfälligen Bahn in Richtung Oder-Neiße-Radweg. Gestartet wird ohne Rampe, da das Gefälle ausreicht.
Servicefahrzeuge der Teilnehmer dürfen nicht mit an die Strecke gebracht werden.
Zulassung zum Befahren der Rennstrecke haben nur die Rennleitung sowie der Rettungsdienst. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Rennleitung.
21. Reparaturen
Reparaturen sind grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch keine Verzögerung des Rennens stattfindet. Der/die Teilnehmer/in hat pünktlich wieder am Start in seiner Klasse zu erscheinen. Nach erfolgter Reparatur ist das Fahrzeug der technischen Abnahme erneut vorzustellen.
22. Weitenmessung und Wertung
Die Weitenmessung erfolgt händisch durch Kampfrichter. Die Strecke wird dazu in einzelne Sektoren eingeteilt. Gewertet wird die zurückgelegte Strecke an dem Punkt, an dem die Bugspitze der Seifenkiste nach dem Ausrollen zum Anhalten kommt. Ein nachträgliches Rütteln oder der Versuch, durch Hin- und Her-Bewegungen des Körpers noch etwas Strecke zurückzulegen, ist nicht erlaubt und wird mit 3 Straf-Metern geahndet, die von der erzielten Weite abgezogen werden.
Das Meßergebnis wird auf den nächsten zurückliegenden halben Meter gerechnet.
Beispiel 1: gemessene Weite 126,48 Meter – gewertet 126 Meter
Beispiel 2: gemessene Weite 98,80 Meter – gewertet 98,5 Meter
Gefahren wird in 2 Läufen, in denen jeweils die am weitesten zurückgelegte Strecke gemessen wird. Die Platzierung je Lauf ergibt sich aus der Reihenfolge der erzielten Weiten.
Durch die Addition der in beiden Läufen erzielten Weiten ergibt sich der Endstand, wobei der Fahrer mit der größten Gesamt-Weite der Sieger des 4. Forster Seifenkisten-Rennens ist. Bei Weitengleichheit eines oder mehrerer Fahrer entscheidet die in einem der zwei Läufe weiter zurückgelegte Strecke über die Platzierung. Ergibt sich auch hier ein Gleichstand, erfolgt ein Stechen.
Die Wertung der Design- / Gaudi-Klasse erfolgt durch eine Jury. Die Zusammensetzung der Jury und der genaue Wertungsmodus werden noch bekanntgegeben.
23. Proteste
Unabhängig von offiziellen Protesten nimmt die Rennleitung gern Hinweise zu allen Belangen der Veranstaltung entgegen.
Ein Protest gegen die Weitenmessung ist nicht möglich. Sonstige Proteste sind innerhalb von 30 Minuten nach dem Ende des jeweiligen Laufes der Klasse zulässig und schriftlich bei gleichzeitiger Hinterlegung einer Kaution von 50,- € bei der Rennleitung einzulegen. Wird dem Protest stattgegeben, erhält das jeweilige Team die gezahlte Kaution zurück. Wird dem Protest nicht stattgegeben, fällt die Kaution dem Veranstalter zu.
24. Aushang
Änderungen des Reglements, sowie sonstige wichtige Informationen werden an der Schautafel im Zielbereich veröffentlicht oder durch Lautsprecheransagen bekannt gegeben. Die Ergebnislisten werden an der Schautafel und im Internet veröffentlicht. Mitteilungen und Zeitlisten sind in deutscher Sprache verfasst.
25. Alkohol/Drogen
Teilnehmer, welche unter Alkoholeinfluss / Drogeneinfluss stehen, werden vom Renngeschehen ausgeschlossen. Die Sicherheit der Teilnehmer, Zuschauer sowie der Helfer hat Vorrang.
26. Preise
Die ersten bis dritten Plätze der einzelnen Klassen erhalten Pokale. Jedes teilnehmende Team erhält eine Urkunde.
27. Sonstiges
Der Veranstalter bzw. Ausrichter ist berechtigt, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Teil dieses Reglements werden. Die Bekanntgabe erfolgt in der unter Punkt 24 beschriebenen Art und Weise. Alle mit der Unterstützung eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin befassten Personen sind den Anordnungen des Ausrichters unterworfen.
Funksprechgeräte dürfen von Teilnehmern und deren Helfern nur nach vorheriger Genehmigung durch die Rennleitung betrieben werden.
Jede/r Teilnehmer/in und seine gesetzlichen Vertreter erkennen die Bestimmungen dieses Reglements durch die Unterschrift auf dem Haftungsausschlusserklärungsformular als bindend an.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir wünschen allen Teams, Teilnehmern und Teilnehmerinnen viel Spaß und Erfolg beim „3. Forster Seifenkisten-Rennen“ 2023.